Schulinklusionshelferin mit Schüler

Schulbegleiter und Inklusionshelfer unserer Lebenshilfe

Der Arbeitsbereich „Schulinklusion“ hat seit vielen Jahren in unserer Lebenshilfe-Vereinigung einen großen Stellenwert. Mit der Einführung des Begriffs „Inklusion“ 2009 in Deutschland sind wir überall dort wo es uns möglich ist mit dabei, wenn es um gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Region möglich und umsetzbar ist.

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen lernen in Schulen miteinander und voneinander. Das ist seit Jahren das Ziel der Inklusion in den Schulen im Ennepe-Ruhr-Kreis. Damit Schulkinder mit einer Behinderung – egal ob körperlich, geistig oder entwicklungsbezogen – im Alltag der Regelschulen teilhaben können, brauchen sie im Schulalltag fachgerechte Unterstützung von ausgebildeten Menschen. Schulbegleitungen, auch Inklusionshelfer*innen genannt, übernehmen seit rund 10 Jahren eine sehr verantwortungsvolle, vielschichtige und oft herausfordernde Aufgabe bei der Inklusion dieser Schulkinder im EN-Kreis.

Zum Start der Schulinklusion wurden seinerzeit Studierende und geringfügig Beschäftigte für diese Tätigkeit gesucht und eingesetzt. Im Laufe der Zeit haben sich die qualitativen Erwartungen an die Schulbegleitungen jedoch stark verändert. Der bislang von den Anbietern gezahlte Mindestlohn für die Beschäftigten befindet sich längst nicht mehr im Einklang mit den gestiegenen Anforderungen an diese verantwortungsvolle Tätigkeit. Das Land NRW hat daher in diesem Jahr mit einem Landesrahmenvertrag den Weg zu einer besseren personellen Ausstattung und guten Qualität der Arbeit mit einer tariforientierten Vergütung von Schulbegleitungen vorgegeben. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat sich im Frühjahr mit den namhaften Organisationen und Anbietern von Schulinklusionshilfen im Kreisgebiet die Vorgaben des Landesrahmenvertrages umgesetzt und sich darauf verständigt, für die Schulbegleitung künftig eine Refinanzierung sicher zu stellen, die eine tariforientierte Vergütung der Beschäftigten in der Schulinklusion erstmalig ermöglicht.

„Im Aufgabenfeld der Schulinklusion geht es um sehr vielschichtige Hilfen beim Lernen, im pflegerischen Bereich, auf dem Schulweg, im Unterricht, in den Pausen, beim Sport und auf Klassenfahrten. Unsere Beschäftigten müssen unter anderem Grundlagen der Pflege, der Ersthilfe und der Pädagogik beherrschen und werden regelmäßig fortgebildet. Sie arbeiten nicht nur mit den Kindern, sondern sind auch Ansprechpartner der Eltern und Lehrer“, beschreiben Theresa Schulte, Leitung der Schulinklusion und Katharina Nebel, Prokuristin der Lebenshilfe Inklusions-Gesellschaft gemeinsam die Bedeutung dieses Arbeitsfeldes.
„Wir sind es den Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen schuldig, hier qualifizierte, verantwortungsvolle und zugewandte Mitarbeitende einzusetzen, damit ihre Teilhabe wirklich gelingen kann. Mit der nun eingeführten tariforientierten Vergütung ist die Schulinklusion nicht mehr nur ein vorübergehendes Projekt, sondern endlich ein etabliertes Berufsfeld geworden.“ stellt Rainer Bücher Geschäftsführer der Lebenshilfe Ennepe-Ruhr/Hagen über die aktuellen Entwicklungen fest.