Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Mitbestimmungsorgane in den Wohnstätten und im ambulant betreuten Wohnen:
In jeder Wohnstätte und im Betreuten Wohnen (BeWo) ist ein durch die Bewohnerschaft gewählter Lebenshilfebeirat vorhanden. Der Lebenshilfebeirat wird durch ausgewählte MitarbeiterInnen begleitet, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (ehemals Heimgesetz) zu unterstützten.
Mindestens einmal im Jahr berichtet der Lebenshilfebeirat über seine Arbeit in einer BewohnerInnenversammlung. Regelmäßige Treffen finden zudem mit dem Angehörigenbeirat statt. Außerdem findet einmal jährlich eine Fortbildung für den Lebenshilfebeirat statt.
Die Angehörigenbeiräte in den Wohnstätten unterstützen die Arbeit des Lebenshilfebeirates und tagen in unterschiedlichen Abständen. In jeder Wohnstätte setzen sich der Lebenshilfebeirat aus drei BewohnerInnen, im BeWo aus fünf BewohnerInnen sowie der Elternbeirat aus drei Eltern oder gesetzlichen Betreuern zusammen.
In unseren Wohnstätten werden darüber hinaus anlassbezogen für konkrete Themen Qualitätszirkel gebildet. Diese setzen sich aus den BewohnerInnen, MitarbeiterInnen, Eltern und gesetzlichen BetreuerInnen zusammen. Hier werden gemeinsam Abläufe der Wohnstättenarbeit erläutert, überprüft und gemeinsam Weiterentwicklungen besprochen.
Heimbeiräte
2) Gabriele Wolf
3) Ute Freisewinkel
2) Heike Uredat
3) Thomas Pohl
2) Brigitte Altmicks
3) Jana Krisztian
2) Gabriele Jost
3) Martina Volkenrath
Angehörigenbeiräte
2) Franz Peveling
3) Dieter Pürschel
2) Klaus Peter Fiebig
3) Dirk Czekalla
2) Thomas Schindler
3) Christian Bechte
2) Pietje Dahl
3) Uta Gerdes
2) Gabriele Stubenhofer
Wir über uns
Direkt gefunden