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Mitbestimmungsorgane in den Wohnstätten und im ambulant betreuten Wohnen:
In jeder Wohnstätte sowie im Betreuten Wohnen (BeWo) gibt es einen von der Bewohnerschaft gewählten Beirat der Selbstvertreter sowie einen durch Angehörigen und gesetzlichen Betreuer gewählten Angehörigenbeirat.
Der Beirat der Selbstvertreter, der in den Wohnstätten auch als „Heimbeirat“ bezeichnet wird, wird während des Jahres von ausgewählten MitarbeiterInnen begleitet, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (ehemals Heimgesetz) zu unterstützten. Es finden regelmäßige Treffen dieser Beiräte der Selbstvertreter mit den Angehörigenbeiräten der Wohnstätten zum Wohle der Gemeinschaft statt.
Die Beiräte der Selbstvertreter aus den Wohnstätten unseres Wohnstättenverbundes kommen mindestens einmal jährlich zu einer übergreifenden Tagung oder Fortbildung zusammen.
Im betreuten Wohnen besteht der Beirat der Selbstvertreter aus drei bis fünf BewohnerInnen. Ein durch die Angehörigen und gesetzliche Betreuer gewählter Angehörigenbeirat soll den Beirat der Selbstvertreter zum Wohle der Gemeinschaft den Beirat der Selbstvertreter unterstützen.
Als übergeordnetes Gremium hat die Lebenshilfe Ennepe-Ruhr/Hagen einen „Gesamt-Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer“ ins Leben gerufen, der mindestens einmal jährlich tagt. Hier werden Anregungen und Hinweise aus der Elternschaft besprochen sowie Informationen zu internen und fachlichen Entwicklungen bereitgestellt.
Heimbeiräte
Stefan Busch
Ina-Marie Jänicke
Thomas Pohl
Hans-Jürgen Rockel
Brigitte Altmicks
Felix Tölle
Alexa Vering
Martina Volkenrath
Angehörigenbeiräte
2) Dieter Pürschel
3) Detlev Fiegenbaum
1) Kerstin Skomoroch
2) Klaus Peter Fiebig
3) Frau Guiseppa Reese
1) Roswitha Schürmann
2) Klaus Herberg
3) Christian Bechte
1) Regina Tillmann
2) Pietje Dahl
3) Sabine Leven
Wir über uns
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