Angelika und Petra mit der Lebenshilfe-Blume

Mitbestimmungsorgane in den Wohnstätten und im ambulant betreuten Wohnen:

In jeder Wohnstätte und im Betreuten Wohnen (BeWo) ist ein durch die Bewohnerschaft gewählter Lebenshilfebeirat vorhanden. Der Lebenshilfebeirat wird durch ausgewählte MitarbeiterInnen begleitet, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (ehemals Heimgesetz) zu unterstützten.

Mindestens einmal im Jahr berichtet der Lebenshilfebeirat über seine Arbeit in einer BewohnerInnenversammlung. Regelmäßige Treffen finden zudem mit dem Angehörigenbeirat statt. Außerdem findet einmal jährlich eine Fortbildung für den Lebenshilfebeirat statt.

Die Angehörigenbeiräte in den Wohnstätten unterstützen die Arbeit des Lebenshilfebeirates und tagen in unterschiedlichen Abständen. In jeder Wohnstätte setzen sich der Lebenshilfebeirat aus drei BewohnerInnen, im BeWo aus fünf BewohnerInnen sowie der Elternbeirat aus drei Eltern oder gesetzlichen Betreuern zusammen.

In unseren Wohnstätten werden darüber hinaus anlassbezogen für konkrete Themen Qualitätszirkel gebildet. Diese setzen sich aus den BewohnerInnen, MitarbeiterInnen, Eltern und gesetzlichen BetreuerInnen zusammen. Hier werden gemeinsam Abläufe der Wohnstättenarbeit erläutert, überprüft und gemeinsam Weiterentwicklungen besprochen.

Heimbeiräte

Hattingen EBHSchwelm CRH Hagen Schwelm CEH
1) Cornelia Laube
2) Gabriele Wolf
3) Ute Freisewinkel
1) Guiseppe Zaffonte
2) Heike Uredat
3) Thomas Pohl
1) Magdalini Syllidis
2) Brigitte Altmicks
3) Jana Krisztian
1) Jens Bärenfänger
2) Gabriele Jost
3) Martina Volkenrath

Angehörigenbeiräte
 

Hattingen EBHSchwelm CRHHagenSchwelm CEH
1) Tanja Drees
2) Franz Peveling
3) Dieter Pürschel
1) Katharina Hölscher
2) Klaus Peter Fiebig
3) Dirk Czekalla
 
1) Roswitha Schürmann
2) Thomas Schindler
3) Christian Bechte
 
1) Bianka Schweser
2) Pietje Dahl
3) Uta Gerdes
 
BeWo
1) Brigitte Schwier
2) Gabriele Stubenhofer