Zuletzt aktualisiert: 24. April 2024 von Lebenshilfe
Trickbetrüger an der Haustür
Lassen Sie niemanden unangemeldet in ihre Wohnung!
Trickbetrüger werden immer ideenreicher: Ihr Ziel ist es unter anderem, gewaltfrei in Wohnungen insbesondere von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu gelangen, um dort Wertsachen zu stehlen.
Als angebliche Mitarbeiter z.B. von „Mietervereinen“, dem „Energieversorger“ oder vom „Ordnungsamt“ klingeln sie an den Wohnungstüren und verschaffen sich Zutritt. Sie geben dabei häufig vor, dass sie bestellt worden seien, um nachzuschauen, ob der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist und die Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet hat oder um Zählerstände abzulesen etc.
Hierzu rät die Polizei:
– Merken Sie sich unbedingt zunächst die einfachen Regeln:
„Ich muss keine Fremden in meine Wohnung lassen!“
„Ich gebe niemals Fremden Bargeld!“
– Vor dem Öffnen der Tür: Schauen Sie sich Besucher durch den möglicherweise vorhandenen Türspion oder durchs Fenster genau an.
– Öffnen Sie die Tür nur einen Spalt breit oder bei vorgelegtem Sperrriegel.
– Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
– Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
– Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an, rufen sie um Hilfe.
– Rufen sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer aber selbst heraus.
– Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2024 von Lebenshilfe
Informationsreihe „Recht und Gesetz“
Trickbetrüger an der Haustür
Lassen Sie niemanden unangemeldet in ihre Wohnung!
Trickbetrüger werden immer ideenreicher: Ihr Ziel ist es unter anderem, gewaltfrei in Wohnungen insbesondere von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu gelangen, um dort Wertsachen zu stehlen.
Als angebliche Mitarbeiter z.B. von „Mietervereinen“, dem „Energieversorger“ oder vom „Ordnungsamt“ klingeln sie an den Wohnungstüren und verschaffen sich Zutritt. Sie geben dabei häufig vor, dass sie bestellt worden seien, um nachzuschauen, ob der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist und die Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet hat oder um Zählerstände abzulesen etc.
Hierzu rät die Polizei:
– Merken Sie sich unbedingt zunächst die einfachen Regeln:
„Ich muss keine Fremden in meine Wohnung lassen!“
„Ich gebe niemals Fremden Bargeld!“
– Vor dem Öffnen der Tür: Schauen Sie sich Besucher durch den möglicherweise vorhandenen Türspion oder durchs Fenster genau an.
– Öffnen Sie die Tür nur einen Spalt breit oder bei vorgelegtem Sperrriegel.
– Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
– Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
– Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an, rufen sie um Hilfe.
– Rufen sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer aber selbst heraus.
– Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
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