Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte

„Endlich wird mein Lächeln gesehen.“

Mit dem heutigen Tag können unsere Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnstätten die Beschäftigten endlich wieder lächeln sehen. Für alle Beschäftigten fällt die Masken- und Testpflicht nun endlich weg. Dies ist zwar noch ungewohnt, löst aber doch bei allen eine große Freude und Erleichterung aus. In den fast drei Jahren der Corona-Pandemie wurde in den Wohnstätten fast durchweg Maske getragen, jede Infektion an das Gesundheitsamt gemeldet und bis zum Schluss mussten sich die Beschäftigten auch zuhause 2 x in der Woche testen.

Nachdem jetzt das Land NRW die Corona-Schutzverordnung hat auslaufen lassen, gelten nur noch wenige Regelungen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. So müssen Besucherinnen und Besucher erst einmal (voraussichtlich bis zum 07.04.2023) weiterhin noch eine FFP-2-Maske tragen. Unsere Beschäftigten Barbara Zuch-Misik, Svenja Nottke und Daniel Rittinghaus (auf dem Bild v.l.n.r.) sind in der Zeit der Pandemie im Christian-Ehlhardt-Haus eingestellt worden und die Bewohnerinnen und Bewohner haben die „Neuen“ bisher immer nur mit Maske gesehen.

„Endlich wird mein Lächeln gesehen.“, so Daniel Rittinghaus, der seit über zweieinhalb Jahren im Christian-Ehlhardt-Haus beschäftigt ist. Svenja Nottke und Barbara Zuch-Misik arbeiten zwar etwas kürzer in der Wohnstätte, aber auch für sie ist der Wegfall der Maskenpflicht eine große Erleichterung.